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Zusammenarbeit mit Aerzten und Versicherungen
Medizinische Expertise und Kostenbeteiligung

Medizinische Expertise durch den Ohrenarzt
Eine Hörgeräte-Versorgung wird immer im Einklang mit einer medizinischen Abklärung durchgeführt. Akustiker und Ohrenärzte interessieren sich gleichermassen für die audiologische Ausgangslage beim Patienten. Für den Ohrenarzt steht die medizinische Rehabilitation im Vordergrund.
In 5 % aller Fälle ist das Hörproblem durch die Schallübertragung (Schallleitung) entstanden. Diese Schallleitungsprobleme können teilweise oder ganz medizinisch therapiert werden.
95 % der Fälle sind irreparable Störungen des Innenohres. In diesen Fällen wird der Ohrenarzt eine hörprotetische Korrektur beim Akustiker empfehlen.
Eine Liste mit Ohrenärzten aus Ihrer Region finden sie hier...


Wir unterstützen Sie in allen Belangen
Die Versicherungen beteiligen sich zum Teil an den Kosten für Ihr Hörsystem. Wir pflegen und fördern die Zusammenarbeit mit HNO-Ärzten und BSV-Spezialisten. Ihr Ohrenarzt bescheinigt durch seiner Expertise Ihre Ansprüche auf eine Kostenbeteiligung.

Wir erstellen für Sie sämtliche notwendigen Kostenvoranschläge und Abrechnungsformulare zuhanden der Kostenträger. Sie brauchen diese dann nur noch bei der AHV/IV einzureichen.

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